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Die Bedeutung des Gewährleistungsmanagements wird innerhalb des Lebenszyklus einer Immobilie häufig unterschätzt. Ist eine Immobilie in Betrieb gegangen, beziehungsweise sind die Baugewerke vom Generalunternehmer abgenommen worden, beginnt der Gewährleistungszeitraum.
Der Bau ist erfolgreich fertiggestellt und termingerecht in Betrieb genommen worden. Bei aller berechtigten Euphorie gilt es jetzt, die Gewährleistungsfristen der einzelnen Gewerke sowie der Gesamtheit von Gebäuden und Anlagen strukturiert zu verfolgen. Nur so kann man möglicherweise auftretende Mängel geltend machen.
Dabei wird der vom Generalunternehmer geschuldete Soll- mit dem Ist-Zustand des Bauwerks verglichen. Dazu erfassen, bewerten und dokumentieren wir ordnungsgemäß eventuelle Mängel. Gegebenenfalls sprechen wir eine qualifizierte Mängelrüge aus und überwachen die Nacherfüllungspflicht des betreffenden Unternehmens. Werden die Mängel nicht innerhalb einer gesetzlich festgesetzten Zeitspanne behoben, müssen Ersatzvornahmen eingeleitet werden, um den Immobilienwert zu wahren.
Metroplan-Vorgehen und -Methodik
Zum Werterhalt und der Risikostrategie einer Immobilie gehört ein konsequent verfolgtes Gewährleistungsmanagement. Ist das Bauvorhaben abgeschlossen, müssen die vertraglichen Ansprüche des Auftraggebers gewahrt werden. Zu den Kernaktivitäten gehört es, die Gewährleistungsfristen und Mängelbeseitigungen terminlich nachzuverfolgen. Ist die Ausführungsphase abgeschlossen, werden die Abnahmen dokumentiert und im Rahmen des Gewährleistungsmanagements mit den entsprechenden Fristen nachverfolgt.
Metroplan überwacht dabei Verjährungsfristen auf Grundlage erfahrungsbasierter Tools. Wesentlicher Bestandteil ist der vom Generalunternehmer erstellte Wartungs- und Gewährleistungsplan, der zur Abnahme gefordert wird.
Treten in der Betriebs-/Gewährleistungszeit Mängel auf, hat der Auftraggeber gegenüber dem Generalunternehmer einen Anspruch darauf, dass diese Mängel behoben werden. Dazu muss der Mangel angezeigt und etwaige Folgeschäden beurteilt werden. Wir sprechen eine qualifizierte Mängelrüge aus, erstellen einen juristisch verwertbaren Schriftverkehr und überwachen die Nacherfüllungspflicht oder leiten erste Schritte zur Ersatzvornahme ein. Das Gewährleistungsmanagement unterstützt, leitet und begleitet hierbei alle Schritte, Prozesse und Maßnahmen.
Kundennutzen
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